Keine Hundesteuer für Pflegestellen von Tierschutzorganisationen
sowie 1 Jahr Steuerbefreiung für den Erwerb von Hunden aus dem Tierschutz

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stand die Änderung der Hundesteuersatzung insbesondere die Erhöhung der Hundessteuer, auf der Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung. Steuererhöhungen sind nie schön. Gerade auch die Besteuerung von Tieren (das können Hunde, Pferde etc. sein) wird seit vielen Jahren von Recht- u. Finanzwissenschaftlern als grund- u. verfassungsrechtliches Problem gesehen und es laufen aktuell noch Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, auf deren Entscheidung wir alle gespannt sein dürfen.

Unabhängig davon sensibilisierte Fraktionsmitglied Susanne Traubach die CDU Fraktion zum Thema „ehrenamtliche Pflegestellen für Tierschutzorganisationen“ und „Hunde aus dem Tierschutz“. Mit der vorgelegten Satzung würden auch die ehrenamtlichen Pflegestellen, für die Hunde, die sie für eine Tierschutzorganisation auf dem Weg bis zur Vermittlung pflegen und begleiten, nach 2 Monaten steuerpflichtig. Damit dies nicht passiert, stellte Susanne Traubach in der letzten Stadtratssitzung im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, dass ehrenamtliche Pflegestellen von Tierschutzorganisationen generell nicht Halter und damit Steuerpflichtiger im Sinne der Hundesteuersatzung werden. Die beantragte Änderung in der Satzung wurde dann vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen:

(3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund länger als 2 Monate im Jahr gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Dieser Absatz findet keine Anwendung für ehrenamtliche Pflegestellen von Tierschutzorganisationen.

Als weitere Änderung wurde von Stadträtin Susanne Traubach eine einjährige Steuerbefreiung für Hunde, die von Tierschutzorganisationen erworben wurden, beantragt und vom Stadtrat ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

Mit diesen Änderungen auf Antrag der CDU Fraktion beschloss der Stadtrat die neue Hundesteuersatzung und unterstützt somit die ehrenamtliche Tätigkeit der Pflegestellen. Ohne diese ehrenamtlichen Menschen wären sowohl das Tierheim Quedlinburg als auch andere Tierschutzorganisationen nicht in der Lage, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Des Weiteren sollen die Bürger ermutigt werden, Tiere aus dem Tierheim Quedlinburg und anderen Tierschutzorganisationen, zu „adoptieren“. Um es anschaulicher darstellen zu können, was Pflegestellen und Tierschutz leisten - eine Happy-End-Geschichte mitten aus dem Leben.

Hier sehen Sie einen Hund – den man kaum als Hund erkennen kann - der in der Tötungsstation in Spanien nach Fristablauf getötet werden sollte, aber rechtzeitig von der Tierschutzorganisation „Hundepfoten in Not“ gerettet wurde, in einer Pflegestelle in Quedlinburg gepflegt und begleitet wurde 

und nun in ein neues Zuhause vermittelt werden konnte.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass jedes Jahr am 24.12. in der Zeit von 10:00 – 13:00 Uhr die Bescherung der Tierheimtiere des Tierheimes Quedlinburg stattfindet.

Auf der Homepage des Tierheimes www.tierheim-quedlinburg.de finden sie den Wunschzettel der Tiere.

Der größte Wunsch aller Tiere dort ist ein neues Zuhause zu finden. Aber bitte bedenken Sie, dass Tiere keine Weihnachtsgeschenke sind! Wir wünschen auf diesem Wege allen eine schöne Adventszeit und besinnliche Stunden an den bevorstehenden Feiertagen!

Zusätzliche Informationen